Wir helfen Kindern, Jugendlichen und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen – ambulant im Familienalltag, bei begleiteten Umgängen und perspektivisch auch stationär in einer Wohngruppe.
Unsere ambulanten Hilfen unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche direkt im Alltag – aufsuchend, beziehungsorientiert und ressourcenstärkend.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Unsere sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, die mit Erziehungsproblemen und Alltagskrisen zu kämpfen haben. Wir arbeiten eng mit Eltern, Kindern und Jugendlichen zusammen, um familiäre Strukturen zu stabilisieren und individuelle Lösungen zu entwickeln. Dabei unterstützen wir unter anderem bei:
Erziehungsbeistandschaft (EB)
Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche bei Entwicklungsproblemen und fördert ihre Selbstständigkeit. Durch enge Begleitung und Einbeziehung des sozialen Umfelds hilft er, Konflikte zu lösen, soziale Kompetenzen zu stärken und eine stabile Lebensperspektive zu entwickeln.
Die Erziehungsbeistandschaft ist speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten. Wir begleiten junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen, erkennen und fördern ihre Stärken und unterstützen sie dabei, Lösungen zu finden – zu Hause, in der Schule, bei Freunden oder in sozialen Einrichtungen. Wir unterstützen bei:
Hilfe für junge Volljährige
Diese Leistung regelt die Hilfen für junge Volljährige, die auf sozialpädagogische Unterstützung angewiesen sind. Sie richtet sich an junge Erwachsene, die den Übergang in ein eigenständiges Leben bewältigen müssen, aber weiterhin Unterstützung benötigen.
Unsere Hilfe für junge Volljährige richtet sich an junge Menschen am Übergang in ein eigenständiges Leben. Wir unterstützen sie in verschiedenen Lebensbereichen, um eine erfolgreiche Verselbstständigung zu ermöglichen. Dazu gehören:
Das ambulante Angebot ist für Familien kostenfrei, da es vollständig über das zuständige Jugendamt finanziert wird. Voraussetzung ist ein Antrag der Personensorgeberechtigten beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder dem Jugendhilfedienst (JHD). Nach einer individuellen Prüfung der Bedarfslage entscheidet das Jugendamt über die Bewilligung. Bewilligte Hilfen werden auf Grundlage eines gemeinsam erarbeiteten Hilfeplans umgesetzt und regelmäßig überprüft.
Begleitete Umgänge ermöglichen Kindern den Kontakt zu einem getrennt lebenden Elternteil oder einer anderen Bezugsperson in einem geschützten, neutralen Rahmen – einfühlsam begleitet und klar dokumentiert.
Begleitete Umgänge
Begleitete Umgänge ermöglichen Kindern den Kontakt zu getrennt lebenden Elternteilen oder Bezugspersonen in einem geschützten, neutralen Rahmen.
Unsere Fachkräfte gestalten Umgangskontakte so, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. Einfühlsam und neutral begleiten wir die Treffen und schaffen einen verlässlichen Rahmen für vertrauensvolle Begegnungen. Wir unterstützen bei:
Lebensvision erweitert sein Angebot um eine stationäre Intensivwohngruppe für sechs Kinder und Jugendliche im Raum Mayen-Koblenz. Die Konzeption befindet sich derzeit in Planung – wir informieren hier regelmäßig über den aktuellen Stand.
Eine stationäre Intensivwohngruppe, die Kindern und Jugendlichen in belastenden Lebenslagen einen verlässlichen Lebensort bietet und eine intensive, beziehungsorientierte pädagogische Begleitung ermöglicht.
Die Intensivwohngruppe wird sechs Plätze für Kinder und Jugendliche umfassen, die einen besonders intensiven Betreuungsrahmen benötigen – etwa nach Trauma-Erfahrungen, bei komplexen familiären Situationen oder in akuten Krisen.
Im Mittelpunkt steht eine stabile, professionelle Beziehungsarbeit mit klaren Tagesstrukturen, verlässlichen Bezugspersonen und einem geschützten Rahmen, in dem Entwicklung Schritt für Schritt möglich wird.
Rechtsgrundlage für das Angebot bilden § 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) in Verbindung mit § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform).
Die konzeptionelle und organisatorische Vorbereitung der Intensivwohngruppe befindet sich derzeit in der konkreten Planungs- und Abstimmungsphase mit den zuständigen Jugendämtern und Trägervertretungen. Sobald belastbare Meilensteine feststehen – wie die finalisierte Konzeption, die Betriebserlaubnis oder der geplante Eröffnungstermin – informieren wir hier transparent und aktuell darüber.
Wenn Sie als Jugendamt, Fachkraft oder Kooperationspartner regelmäßig über den Stand der Intensivwohngruppe informiert werden möchten, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir melden uns persönlich, sobald es konkrete Neuigkeiten gibt.
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